Zwischen 1880 und 1930 entstanden neben den bereits existierenden und sich durch Landzukäufe stetig ausbreitenden herzoglich-arenbergischen Waldarealen und den teils ebenfalls schon länger bestehenden Gemeindeforsten auf den noch ausgedehnten Heide- und Wehsandflächen des Hümmlings die bäuerlichen Privatwälder. Diese Entwicklung erfuhr durch den Zeiten Weltkrieg und die damit verbundene Kriegswirtschaft aber einen herben Rückschlag.
Bis März 1945 gingen durch Entnahme von Stempelholz für den Bergbau etwa 12 Prozent des Bestands verloren. Auch in der Notzeit nach der Kapitulation dienten die Waldungen über Gebühr als Holz- und Brennstofflieferanten, u. a. für den Wiederaufbau der durch lokale Kampfhandlungen zerstörten Häuser. Damit reduzierte sich der Holzvorrat bis 1950 noch einmal um rund 15 Prozent. Das, was noch an Waldungen blieb, präsentierte sich meist als dürftige »Halbkultur«, d.h. stark ausgedünntes, von Schneisen durchzogenes und mehr von Laubsträuchern, Ginster und Pfeifengras als von Bäumen bestandenes Gehölz.
Wie trostlos die Lage war, ergibt sich aus einem Schreiben des Bürgermeisters von Harrenstätte, Wilhelm Grave, vom 26. Januar 1946 an den Forstmeister in Meppen, der bei ihm in dieser Zeit fortlaufend Bau- und Brennholz anforderte. Die Gemeinde habe infolge der großen Kriegsschäden auf dem Hümmling unlängst aus ihren Wäldern bereits 350 Festmeter Bauholz für die abgebrannten Hofstellen in Breddenberg und Bockhorst hergeben müssen, ferner 300 Raummeter Brennholz für das in Spahn stationierte polnische Militär und die dazugehörigen Zivilisten. Es sei in den letzten zehn bis 15 Jahren der größte Teil des Gemeindeforsts auch so stark vom Kiefernspanner - also einem Kiefernschädling - befallen und mit Zwangsumlagen im Krieg dezimiert worden, dass auf einer Fläche von 130 Hektar nunmehr kaum 20 bis 25 Hektar mit Stammholz bestandener Wald übrig geblieben sei.
Es gab somit um 1950 hinsichtlich der Forsten im Hümmling viel zu tun und so kam der im gleichen Jahr beschlossene Emslandplan, der eine Wieder- und Neuaufforstung mit beinhaltete, den Waldbesitzern vor Ort sehr gelegen.
Umgehend erfolgten erhebliche, öffentlich bezuschusste Bepflanzungsmaßnahmen seitens einiger bäuerlicher Waldbesitzer, wie das Foto zeigt. Zudem wurden Revierförster eingestellt, die beratend zur Seite standen und einfaches technisches Gerät (z. B. Klemmspaten, Hohlspaten und die Drippelmaschine zur Einsaat) bereitstellten. Stimuliert wurden die Pflanzaktivitäten durch den großen Bedarf der Industrie an Gruben- und Industrieholz. In den von den Förstern hinterlassenen Karten finden sich heute noch viele Hinweise auf damalige Neukulturen, auf denen neben den anspruchslosen Kiefern auch die raschen Ertrag versprechenden Fichten, Douglasien und Lärchen heranwuchsen.
Da den Waldbesitzern im Allgemeinen aber die forsttechnischen Kenntnisse, finanziellen Mittel und personellen und technischen Möglichkeiten fehlten, legte die Emsland GmbH in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer, den jeweiligen Forstämtern und den Ortsverwaltungen bald zusätzlich ein großangelegtes Aufforstungsprogramm auf. Federführend hierfür war Johann Dietrich Lauen-stein, Geschäftsführer der Emsland GmbH. Er formulierte 1954 im Jahrbuch des Emsländischen Heimatvereins, dass jede Gemeinde »den Plan als Ganzes zum Tragen [...] bringen« müsse, wozu unter anderem »auch die Aufforstung gehöre«. Lauenstein legte auch fest, dass aus öffentlichen Mitteln künftighin nur die Hälfte der anfallenden Aufforstungskosten getragen würden und diese Zuschüsse fortan nur an noch zu etablierende Waldschutzgenossenschaften überwiesen werden sollten. Solche, wenige Dörfer umfassende, freiwillige Zusammenschlüsse von Waldbesitzern erhielten in Bezug auf Organisation, Rechte und Aufgaben zugleich präzise Vorgaben. Sie hatten vor Ort die Unterhaltung der Wälder in finanzieller und rechtlicher Hinsicht durch einen rechtsgültigen Vertrag mit jedem Eigentümer sicherzustellen und mit einer geregelten Abnahme durch den Vorstand der Genossenschaft und des Forstamts ihre laufende Pflege zu gewährleisten.
Bis 1953 hatte man für den Hümmling ein Kataster der privaten und kommunalen Waldbestände erstellt, um damit den künftigen Vorständen dieser Genossenschaften ein solides Fundament an Wissen und an Zahlen in die Hand zu legen. Gegen die Angst der Bauern vor Dirigismus und willkürlicher Enteignung - wie in der NS-Zeit geschehen - erklärte Lauenstein zudem 1954 öffentlich, dass der Waldeigentümer in den neu gegründeten Verbänden zu eigenem Recht und zu eigener Verantwortung weiter wirtschaften könne, ihm nun aber in allen forsttechnischen Fragen bis hin zur Vermarktung deren Hilfe und die Unterstützung der sie beratenden Revierförster der Landwirtschaftskammer zuteilwerde.
Es dauerte dann bis 1958, ehe es im Hümmling mit der um Sögel konzentrierten »Waldschutzgenossenschaft (WSG) Hümmling-Süd«, der um Werlte sich erstreckenden »WSG Hümmling-Ost« und der um Börger und Lorup sich gruppierenden »WSG Hümmling-Nord« tatsächlich zur Gründung von drei lokalen Verbänden kam.
In den für sie gefertigten Satzungen fand sich stets folgende Zielsetzung:
»Sicherung einer ordnungsgemäßen Betreuung der angeschlossenen Forstflächen und einer ordnungsgemäßen Aufforstung der angeschlossenen Ödlandflächen sowie die Förderung des Interesses der Mitglieder für den Wald.«
Die Emsland GmbH zahlte ihre Zuschüsse in Zukunft also an diese regionalen Korporationen, welche wiederum Beratungsverträge mit der Landwirtschaftskammer abschlossen, um sich der Expertise der dort beschäftigten Revierförster als Ansprechpartner und Berater für die Waldeigentümer zu versichern (etwa bei der Planung des Holzeinschlags, dem Aufmaß des Holzes, beim Waldschutz und bei der Beschaffung von Waldarbeitern und Aufkäufern). Für die Förster stellten sich diese Aufgaben angesichts der schieren Größe der einzelnen Genossenschaftsreviere zukünftig als große Herausforderung dar, denn in der WSG Hümmling-Süd ging es um die Pflege von rund 1.700 Hektar Wald, in der WSG Hümmling-Ost um 1.400 Hektar und in der WSG Hümmling-Nord um 2.700 Hektar.
Ein zentraler Tätigkeitsbereich war anfangs noch die Neuanpflanzung auf Odland, d.h. meist kargen Restheidegebieten oder trockengelegten Moorflächen, auf denen nun bevorzugt Nadelholzkulturen entstanden. Der Anteil der Kiefern ging, da sie sich nicht gut zu Bau- und Möbelholz verarbeiten und verkaufen ließen, schon zwischen 1950 und 1958 auf 25 Prozent zurück, wohingegen die schnell wachsende und ertragreichere Lärche einen Anteil von 40 Prozent erreichte. Der Bedarf an Jungpflanzen war gewaltig. Ein Hektar Neuland wurde im Mittel mit 3.000 Fichtensetzlingen aus den lokalen Baumschulen bepflanzt. Der heranwachsende Bestand sollte im Lauf von 70 bis 80 Jahren stetig ausgedünnt werden, sodass auf einem fachgerecht durchforsteten Gehölz am Ende noch 120 bis 160 hochstämmige Bäume für den Kahlschlag übrigblieben.
Angepflanzt wurde noch bis etwa 1972 per Hand und mithilfe von Handgerät. Zur Unterstützung bei den Aufforstungen, beim Anlegen von Brandschneisen, bei Düngungen und weiteren Pflegemaßnahmen wurden Waldarbeiter eingestellt und auf Anforderung eingesetzt. Die Revierförster sorgten im Einvernehmen mit den Waldbauern ferner dafür, dass bei Aufforstungs- und Pflegemaßnahmen in korrekter Form und zu passender Zeit Anträge auf finanzielle Bezuschussung gestellt wurden.
Am 13. November 1972 zog der Orkan »Quimburga« mit Geschwindigkeiten von 200 Kilometern pro Stunde über den Hümmling. Jahrelange Bemühungen zur Wiederaufforstung wurden damit zunichtegemacht. In den Forstämtern lagen 30 bis 80 Prozent des Baumbestands entwurzelt oder abgeknickt am Boden. Durch die Massen an auf den Markt gebrachtem Sturmholz verfiel der Holzpreis. Um in dieser Lage die Umwandlung der Flächen in Ackerland oder Baufläche zu verhindern, erließ der Landtag am 12. Juli 1973 das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung. Im Gegenzug unterstützte die öffentliche Hand nun erneut die Wiederaufforstung. Außerdem bezahlte sie Wasser- und Bodenverbandsgebühren sowie Feuerversicherungen. Für die Räumung der zerstörten Flächen wurden ferner »Gastarbeiter« als Unterstützungskräfte eingesetzt und später zahlreiche Personen, die im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) tätig waren; daneben kamen Streifenpflüge und auf größeren Flächen mechanische Pflanzmaschinen zum Einsatz. Die Beseitigung der Sturmschäden dauerte bis 1979. Zugleich setzte ein Umdenken hinsichtlich der Bewirtschaftungsform ein. Der Blick richtete sich fortan auf die Anpflanzung von Mischwäldern, wenn auch immer noch meist aus Nadelhölzern. Um das Jahr 2000 jedenfalls wies der Hümmling wieder einen vergleichsweise hohen Waldbestand auf.
1989 endete die Tätigkeit der Emsland GmbH. Es blieben aber die lokalen Waldschutzgenossenschaften bestehen, die nun zwar über großes Wissen im Umgang mit dem Wald und der Ressource Holz verfügten, aber mit weniger Geld im Rücken die Interessen und Rechte ihrer Mitglieder zu schützen hatten. Die Folge waren weitere technische Rationalisierungsprozesse und eine Fusionierung im Vertrieb. Es entstand eine »Forstbetriebsgemeinschaft Emsland-Nord« als Zusammenschluss aller fünf Waldschutzgenossenschaften im Altkreis Aschendorf-Hümmling und im nächsten Schritt (2011) die »Nord-West Holz e. G.« als Vermarktungsorganisation aller acht Forstbetriebsgemeinschaften der Landkreise Emsland und Osnabrück.
Trotzdem bereiten der massenhafte Fremdholzimport und der dadurch verursachte Preisverfall den Waldbesitzern massive Probleme. Dazu kommt die mit der Klimaerwärmung verbundene Borkenkäferplage – eine tödliche Bedrohung für die heutigen Fichten- und Buchenbestände –, sodass die genossenschaftlich organisierten Waldbesitzer im Hümmling auch künftighin mit einer Fülle von Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert sein werden.
Heinrich Konen
Benutzte Archivalien
GA SPH, HAST 12 < 1966, Nr. 407, 420, 427, 429, 431, 458, 456, 462, 470, 485 und GA SPH F 14
Nr. 1581.
Literatur in Auswahl
Arenberg-Meppen GmbH 2003; Bruns 1981; von Jagow 1954, Lauenstein 1954; Piepenbrink 1954;
Schulte 2018.